Im Auftrag der Luxemburger Umweltverwaltung (L’Administration de l’environnement, Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement durable) wurde die Strategische Umweltprüfung (SUP) für das nationale Luftreinhalteprogramm Luxemburgs, NAPCP – National Air Pollution Control Programme, erstellt. Als namhafte Expertin für Umweltangelegenheiten war die österreichischen Umweltbundesamt GmbH als Subauftragnehmerin an der Erarbeitung beteiligt.
Ziel des NAPCP ist, eine klare Strategie mit Maßnahmen zur Erreichung der Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und zur Verbesserung der Luftqualität für das Land darzulegen. In dem Programm erfolgt zudem eine Beschreibung der Methoden, inkl. der zugrunde liegenden Annahmen und der wichtigsten Eingabe- und Ausgabeparameter. Grundlage für das NAPCP ist die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (weiterhin als „NEC-Richtlinie“ bezeichnet), welche nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen festlegt. Die Emissionsreduktionen betreffen die fünf wichtigsten Luftschadstoffe: Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5).
Für das nationale Luftreinhalteprogramm ist in der Prozesserstellung eine SUP nach Vorgaben der SUP-Richtlinie durchzuführen. Kernstück dieser SUP sind die Erstellung des Scoping Berichts, zur Einbindung der Behörden und zur Festlegung von Inhalten, Umfang und Untersuchungsrahmen, und die Erstellung des Umweltberichts, der gemeinsam mit dem Entwurf des NAPCP Luxemburg der Öffentlichkeit zur consultation publique (Möglichkeit zur Stellungnahme) zur Verfügung gestellt wird. Alle Dokumente können auf der Website der Administration de l’environnement öffentlich eingesehen werden.